LAWINFO

Erbrecht

QR Code

Gesetzliche Erbfolge / Gesetzliche Erbteile

Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Liegt keine Verfügung von Todes wegen, d.h. weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, bestimmt sich die Erbfolge nach Gesetz, d.h. der Nachlass wird den gesetzlichen Erben (Parentelsystem) gemäss den gesetzlichen Erbteilen verteilt.

Beispiele 1. Parentel

Beispiel a)

Erblasser mit 2 Töchtern, 1 vorverstorben mit 2 Kindern (kein Ehegatte vorhanden); Nachlass: CHF 40‘000.

Erben: Erbteil:
Tochter CHF 20’000
Enkel 1 CHF 10’000
Enkel 2 CHF 10’000

Beispiel b)

Erblasser mit Ehegattin und 2 Töchtern, davon 1 vorverstorben mit 2 Kindern; Nachlass CHF 40‘000.

Erben: Erbteil:
Ehegattin CHF 20’000
Tochter CHF 10’000
Enkel 1 CHF  5’000
Enkel 2 CHF  5’000

 Beispiele: 2. Parentel

Beispiel a)

Kinderloser Erblasser, 2 Brüder, vorverstorbener Vater (kein Ehegatte vorhanden); Nachlass: CHF 40‘000.

Erben: Erbteil:
Mutter CHF 20’000
Bruder 1 CHF 10’000
Bruder 2 CHF 10’000

Beispiel b)

Kinderloser Erblasser mit Ehegattin, 2 Brüdern, vorverstorbener Vater; Nachlass: CHF 40‘000.

Erben: Erbteil:
Ehegattin CHF 30’000
Mutter CHF  5’000
Bruder 1 CHF  2’500
Bruder 2 CHF  2’500

Übersicht: Gesetzliche Erb- und Pflichtanteile

» Erbanteile und Pflichtanteile (PDF, 102 KB)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.